21. Mai 2026, 20:56

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Fuchsjagd Luzern: 98 Prozent der erlegten Tiere gesund

Die IG Wild beim Wild fordert den Luzerner Kantonsrat in einem offenen Brief auf, seinen ablehnenden Bericht zur Fuchs-Petition zurückzuziehen, und stützt sich dabei auf eine unbequeme Zahl aus der kantonseigenen Statistik: Über 98 Prozent der erlegten Füchse waren gesund.

Adressat des Schreibens ist Michael Kurmann, Präsident der kantonsrätlichen Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Diese hatte am 23. April 2026 die Petition von Pascal Wolf vom November 2025 zum Schutz des Rotfuchses behandelt. Für die IG erfüllt der Bericht «die Mindestanforderungen an eine seriöse parlamentarische Auseinandersetzung» nicht.

Der zentrale Verfahrensvorwurf wiegt schwer: Der Petitionär wurde gar nicht erst angehört, obwohl die Geschäftsordnung des Kantonsrats das erlaubt hätte. Einzige konsultierte Stelle war das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, also genau jene Verwaltung, deren Status quo die Petition kritisiert. Eine ergebnisoffene Prüfung sehe anders aus.

98 Prozent gesund: die Zahl, die der Kanton selbst erhebt

Luzern ist/war der einzige Schweizer Kanton, der Krankheiten beim erlegten Fuchs systematisch erfasst. Im Jagdjahr 2018/19 wurden 2’217 Füchse erschossen. 39 davon waren krank, das sind 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der getöteten Tiere waren gesund.

Damit kollabiert das Hauptargument des Berichts, die Hobby-Jagd auf den Fuchs diene der Eindämmung von Krankheiten. Wer fast ausschliesslich gesunde Tiere erlegt, dämmt keine Krankheit ein. Auch beim Fuchsbandwurm greift die Begründung nicht, denn befallene Füchse sind äusserlich meist gesund und tauchen in der Krankheitsstatistik gar nicht erst auf. Mehr Hintergründe dazu im Dossier Der Fuchs in der Schweiz: meistgejagter Beutegreifer ohne Lobby.

Kritik aus den eigenen Reihen der Hobby-Jägerschaft

Bemerkenswert ist, dass die IG ihre Zweifel mit Stimmen aus der Hobby-Jägerschaft selbst untermauert. Im Tagesanzeiger vom 26. November 2025 bekannte der seit 13 Jahren tätige Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor erklärte, der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband bewirke «absolut nichts». Und Robert Brunold, früherer Verbandspräsident der Bündner Hobby-Jägerschaft, hielt fest: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Drei voneinander unabhängige Stimmen kommen damit zum selben Schluss: Die Fuchsjagd erfüllt keinen sachlichen Zweck.

Keine einzige Studie, kein Blick nach Luxemburg

Der Bericht zitiere keine einzige wildbiologische Studie. Dabei ist die Forschungslage erdrückend: Dutzende Untersuchungen aus Grossbritannien, Skandinavien, Deutschland und der Schweiz kommen seit Jahrzehnten zum selben Ergebnis. Die Hobby-Jagd kann die Fuchsdichte in der Fläche nicht senken, weil Verluste durch zuwandernde Tiere und steigende Geburtenraten rasch ausgeglichen werden. Wird stark bejagt, steigt zudem der Anteil an Jungfüchsen, und gerade diese tragen den weitaus grössten Teil der Fuchsbandwurm-Last in sich. Mehrere Arbeiten halten die Bejagung für die Eindämmung des Parasiten deshalb nicht nur für wirkungslos, sondern für kontraproduktiv.

Den Praxisbeweis liefern jagdfreie Räume. In Nationalparks wie dem Bayerischen Wald oder Berchtesgaden wird der Fuchs seit Jahrzehnten nicht bejagt, ohne dass die Bestände explodieren. Im Gegenteil, dort bringen die Füchse im Schnitt sogar weniger Welpen zur Welt als in den bejagten Nachbargebieten. Auch das Fuchsjagdverbot in Luxemburg seit 2015 erwähnt der Bericht nicht, obwohl die dortige Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nach dem Verbot von rund 40 Prozent im Jahr 2014 auf unter 20 Prozent bis 2020 zurückging. Wie unbequem der internationale Vergleich ist, zeigt sich bis nach Frankreich, wo Naturschutzverbände ebenfalls den Schutz des Rotfuchses fordern.

Welche Schäden verursacht der Fuchs überhaupt?

Bleibt die Frage, gegen welchen Schaden das Töten tausender gesunder Füchse eigentlich schützen soll. Die wissenschaftliche Antwort fällt ernüchternd aus. Der Fuchs ernährt sich überwiegend von Mäusen und hält damit Nagetiere in Schach, die in der Land- und Forstwirtschaft weit grösseren Schaden anrichten. Sein Einfluss auf bedrohte Beutearten ist nach übereinstimmender Studienlage gering. Wo Feldhase, Rebhuhn oder Wiesenvögel zurückgehen, sind die Hauptursachen die intensive Landwirtschaft und der Verlust des Lebensraums, nicht der Fuchs. Der Abschuss von Beutegreifern hilft den bedrohten Arten nachweislich kaum.

Demgegenüber ist der Schaden auf der anderen Seite gut dokumentiert. Auf jeden erschossenen Fuchs kommt nach Untersuchungen mindestens ein weiteres Tier, das nur angeschossen wird und unauffindbar verendet. Wird ein Elterntier in der Paarungs- und Aufzuchtzeit getötet, sinken die Überlebenschancen der Welpen drastisch. Die Baujagd erfüllt aus tierschutzrechtlicher Sicht mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei. Zugespitzt formuliert: Den belegbaren Schaden verursacht nicht der Fuchs, sondern seine Bejagung.

«Erhebliche Mehrkosten» ohne eine einzige Zahl

Der Bericht warne vor «erheblichen Mehrkosten» bei einer Unterschutzstellung, nenne dafür aber keine einzige Zahl. Die IG kontert mit dem Genfer Modell: Der Kanton kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus und gibt für das gesamte Wildtiermanagement rund eine Million Franken pro Jahr aus, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Eine ökonomische Behauptung ohne Vergleichsrechnung sei schlicht nicht haltbar.

Frist bis zum 4. Juni und die Drohung mit der Volksinitiative

Die IG verlangt von Kurmann eine öffentliche Stellungnahme bis spätestens 4. Juni 2026, in jedem Fall vor der Behandlung im Plenum. Zudem soll die RUEK den Bericht zurückziehen und das Verfahren nachholen, mit Anhörung des Petitionärs, mit unabhängigen Fachpersonen und mit transparenter Offenlegung der Krankheits- und Kostenzahlen. Geschieht das nicht, kündigt die Organisation Vorstösse im Kantonsrat, eine erweiterte Petition und gegebenenfalls eine kantonale Volksinitiative an.

Den rechtlichen Hebel sieht die IG im Tierschutzgesetz: Dieses verbietet, einem Tier «ungerechtfertigt» Leiden zuzufügen, weshalb sich jede Tötung an einer sachlichen Rechtfertigung messen lassen müsse. Und den politischen Rückenwind ortet die Organisation in der jüngeren Geschichte: Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz mit 51,9 Prozent ab, für die IG ein klares Signal zugunsten von mehr Wildtierschutz.

Quellen

  • Offener Brief der IG Wild beim Wild an Kantonsrat Michael Kurmann, Acquarossa, 21. Mai 2026
  • RUEK-Stellungnahme zur Petition Pascal Wolf, Kanton Luzern, 23. April 2026
  • Kantonale Krankheitsstatistik Luzern, Jagdjahr 2018/19
  • Tagesanzeiger: «Jagdsaison in Zürich: Streit um den Sinn der Fuchsjagd», 26. November 2025
  • Tierschutzgesetz (TSchG), Art. 4 Abs. 2 und Art. 26 (Baujagd)
  • Eidgenössische Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz, 27. September 2020
  • Daten zur Prävalenz des Fuchsbandwurms nach dem Fuchsjagdverbot in Luxemburg (seit 2015)
  • Frommhold, D. (2016): Der Rotfuchs (Vulpes vulpes), Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur, fuechse.info
  • Populationsdynamik (keine Reduktion durch Jagd): Baker & Harris (2006); Rushton et al. (2006); Baker et al. (2002, Nature); Hewson (1986)
  • Stabile, unbejagte Bestände: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009), Wissenschaftliche Schriftenreihe Heft 18
  • Fuchsbandwurm und Jungfuchs-Anteil: Deplazes et al. (2004); Tackmann et al. (1998); König et al. (2008)
  • Geringer Einfluss auf bedrohte Beutearten: Côté & Sutherland (1997); Mooij (1998); Smith et al. (2005)
  • Tierschutz und Verletzungsraten: Fox et al. (2003, 2005); Bolliger, Gerritsen & Rüttimann (2010); Vergara (2001)

Warum die Hobby-Jagd die Bevölkerung nicht schützt, sondern gefährdet

Seit Generationen verkauft uns die Hobby-Jagd ein Versprechen: Sie reguliere die Natur, halte die Bestände gesund und schütze so die Bevölkerung vor Krankheiten.

Das klingt verantwortungsvoll.

Doch die moderne Wissenschaft zeichnet ein anderes Bild. An gleich mehreren Stellen kehrt sich dieses Schutzargument ins Gegenteil. Wer die Bevölkerung wirklich schützen will, muss die Beutegreifer bewahren, statt sie zu erlegen.

1. Zecken: Wer Füchse tötet, züchtet das Borreliose-Risiko

Füchse fressen jährlich Tausende Mäuse, und genau diese Nager sind die wichtigsten Wirte für Zecken. Eine Untersuchung des niederländischen Biologen Tim Hofmeester zeigte: Wo viele Beutegreifer leben, tragen deutlich weniger Zecken den Borreliose-Erreger, weil sich Mäuse häufiger verstecken und seltener von Zeckenlarven befallen werden. Wo der Fuchs verschwindet, steigt also nicht nur die Mäusezahl, sondern auch das Infektionsrisiko für den Menschen. Zur Erinnerung: In der Schweiz erkranken laut Bundesamt für Gesundheit jährlich schätzungsweise 6’000 bis 12’000 Menschen an Borreliose. Mehr dazu im Beitrag «Füchse als Verbündete im Kampf gegen die Borreliose».

2. Fuchsbandwurm: Die Bejagung verbreitet, was sie angeblich bekämpft

Das stärkste Beispiel liefert eine vierjährige Studie rund um die französische Stadt Nancy. Trotz eines um 35 Prozent erhöhten Jagddrucks und 776 erlegter Füchse schrumpfte der Bestand nicht, und die Fuchsbandwurm-Prävalenz stieg von 40 auf 55 Prozent, während sie im Kontrollgebiet stabil blieb. Der Grund: In leer geschossene Reviere wandern junge Füchse nach, die besonders viele Bandwurmeier ausscheiden. Die Hobby-Jagd verschärft also genau die Gefahr, die sie zu bannen vorgibt. Details im «Faktencheck zum Fuchsbandwurm».

3. Blei im Wildbret: Die Jagd vergiftet die Nahrungskette

Während die Hobby-Jagd vor Parasiten warnt, bringt sie selbst ein hochgiftiges Schwermetall in unser Essen. Bleihaltige Geschosse zerlegen sich beim Aufprall, feinste Splitter dringen tief ins Fleisch ein und sind dort kaum erkennbar. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung zählt Wildschwein, Reh und Hirsch zu den am höchsten mit Blei belasteten Lebensmitteln. Für Blei gibt es keine unbedenkliche Dosis. Entsprechend deutlich die Empfehlung der Behörden: Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten kein mit Bleimunition erlegtes Wild essen. Besonders betroffen sind ausgerechnet Vielverzehrer, also Hobby-Jäger und ihre Familien.

4. Der Regulierungsmythos: Töten senkt die Bestände nicht

Das vermeintliche Kernargument der Hobby-Jagd ist biologisch widerlegt. Stark bejagte Fuchsbestände gleichen Verluste durch höhere Geburtenraten und Zuwanderung aus. Eine französische Langzeitstudie zeigt, dass intensive Bejagung die Population eher ansteigen lässt und die Infektionsgefahr um rund 15 Prozent erhöht. Wer schiesst, erntet auf Dauer mehr Füchse, nicht weniger. Die «Regulierung» ist damit ein sich selbst nährender Kreislauf.

5. Es geht auch unblutig, und zwar wirksamer

Dass Gesundheitsschutz ohne Gewehr funktioniert, ist längst belegt. Die terrestrische Tollwut wurde mit Impfködern besiegt, die Schweiz gilt seit Jahrzehnten als frei davon. Gegen den Fuchsbandwurm wirken Entwurmungsköder: In behandelten Gebieten sank die Prävalenz im Frühjahr von 13,3 auf 2,2 Prozent. Und die wirksamste Mäuse- und Zeckenkontrolle leistet der Fuchs selbst, gratis und rund um die Uhr.

Fazit

Das Schutzversprechen der Hobby-Jagd zerbricht an jedem einzelnen Glied. Sie senkt die Bestände nicht, sie erhöht den Bandwurmbefall, sie fördert Zecken und Borreliose, und sie trägt Blei in unsere Nahrung. Bevölkerungsschutz sieht anders aus. Er heisst: Beutegreifer schützen, auf bewährte unblutige Methoden setzen und die Hobby-Jagd dort beenden, wo sie mehr schadet als nützt. Mehr zu unseren Forderungen im Dossier zur Jagdkritik und zum Jagdgesetz.

Quellen

  • Comte, S., Umhang, G., Raton, V., Raoul, F., Giraudoux, P., Combes, B., Boué, F. (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: an inappropriate paradigm. Preventive Veterinary Medicine 147, 178 bis 185. Studie ansehen
  • Hofmeester, T. R., Jansen, P. A., Wijnen, H. J., Coipan, E. C., Fonville, M., Prins, H. H. T., Sprong, H., van Wieren, S. E. (2017): Cascading effects of predator activity on tick-borne disease risk. Proceedings of the Royal Society B 284: 20170453. Studie ansehen
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bleibelastung von Wildbret durch Verwendung von Bleimunition bei der Jagd. Stellungnahme ansehen

Tödlicher Schuss bei der Hobby-Jagd: Waadtländer verurteilt

Ein über 80-jähriger Hobby-Jäger ist vom Gericht in Yverdon wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er im November 2024 bei einer Hobby-Jagd auf Wildschweine im Gros-de-Vaud einen Begleiter erschossen hatte.

Der Achtzigjährige war zusammen mit sechs weiteren Personen auf einer Hobby-Jagd auf Wildschweine unterwegs.

Als sich das Wild auf einer mit Gestrüpp bewachsenen Anhöhe verbarg, stieg er auf diese Kuppe. Um die Wildschweine aufzuscheuchen und sie von seiner Hündin fernzuhalten, gab er zwei Schüsse in Richtung Boden ab.

Einer der Schüsse blieb jedoch nicht im Erdreich stecken. Das Projektil traf einen Begleiter, der sich unterhalb der Anhöhe befand, tödlich am Kopf. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät.

Das Urteil und die Schweizer Rechtslage

Das Gericht in Yverdon sprach den Hobby-Jäger der fahrlässigen Tötung schuldig, strafbar nach Artikel 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, und verhängte zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt. Bedingt bedeutet: Die Strafe wird nur vollzogen, wenn sich der Verurteilte während der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Der Kanton Waadt kennt die Patentjagd. Anders als bei der Revierjagd, die in einzelnen Deutschschweizer Kantonen gilt, darf hier jede Person mit einem kantonalen Patent auf dem gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne an ein festes Revier oder eine dauerhafte Hegeverantwortung gebunden zu sein. Massgebend sind das eidgenössische Jagdgesetz (JSG), die kantonale Jagdgesetzgebung sowie das Tierschutzgesetz (TSchG).

Kein tragischer Einzelfall, sondern ein Muster

Die Hobby-Jägerschaft stellt solche Fälle gerne als unvermeidliches Restrisiko einer verantwortungsvollen Freizeitbeschäftigung dar. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Seit Beginn der Erfassung durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung im Jahr 2000 sind in der Schweiz über 100 Menschen im Umfeld der Hobby-Jagd ums Leben gekommen. Rein rechnerisch ereignet sich alle 29 Stunden ein Jagdunfall, etwa alle dreieinhalb Monate stirbt dabei ein Mensch.

Auswertungen der Unfallversicherungsdaten für die Jahre 2016 bis 2020 zählen rund 300 anerkannte Unfälle mit jährlichen Kosten von etwa 3,6 Millionen Franken. Entscheidend ist, was diese Statistik nicht erfasst: Sie umfasst nur obligatorisch unfallversicherte Erwerbstätige. Pensionierte Hobby-Jäger fehlen vollständig, obwohl sie einen grossen Teil der bewaffneten Personen im Feld stellen. Der hier verurteilte Schütze war selbst über 80 Jahre alt, ein Profil, das in den offiziellen Zahlen gar nicht auftaucht. Wie gross diese Dunkelziffer wirklich ist, zeigen unser Dossier zu den Jagdunfällen in der Schweiz sowie die Statistik tödlicher Jagdunfälle.

Das Genfer Modell zeigt, dass es anders geht

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft. Die Regulierung der Wildbestände übernehmen dort angestellte, ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter des Staates. Tödliche Schussunfälle unter Hobby-Jägern, wie jetzt im Gros-de-Vaud, sind in diesem System schlicht nicht möglich, weil keine grosse Gruppe bewaffneter Freizeitschützen mehr im Gelände unterwegs ist. Im Kanton Waadt scheiterte ein entsprechender Vorstoss 1977. Das Genfer Modell ist damit kein nicht übertragbarer Sonderfall, sondern ein seit über fünfzig Jahren bewährter Beleg dafür, dass professionelles Wildtiermanagement ohne tödliches Restrisiko für Menschen funktioniert.

Solange Zehntausende bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in einer dicht genutzten Landschaft schiessen, bleibt der nächste Todesfall keine Frage des Ob, sondern des Wann.

Weiterführende Dossiers

Lied: «Beichte vom Hochsitz»

Nach Bern und Luzern: Basel hinterfragt die Fuchsjagd

Im Basler Grossen Rat verlangt ein Vorstoss eine wissenschaftliche Überprüfung der Fuchsjagd und verweist auf den Kanton Genf, der seit über fünfzig Jahren ohne Hobby-Jagd auskommt.

In den beiden Basel wurden im Jagdjahr 2024 679 Rotfüchse erlegt, 676 davon im Landkanton.

Schweizweit kamen im selben Zeitraum rund 20’000 dieser Beutegreifer zur Strecke. Basta-Grossrätin Brigitta Gerber hat dazu eine schriftliche Anfrage eingereicht und fordert eine Prüfung der «wissenschaftlichen Evidenzlage» zur Fuchsjagd. Ihre Vermutung: Wäre sich die Bevölkerung dieser Evidenz bewusst, fände die Hobby-Jagd auf den Fuchs im heutigen Ausmass kaum Unterstützung.

Das Amt für Wald und Wild beider Basel will dem laufenden politischen Geschäft nicht vorgreifen, verweist aber darauf, dass ein grosser Teil der Tiere wegen Krankheit erlegt werde. Genau dieses Argument ist der Kern des Streits. Der Kanton Luzern, der als einziger Schweizer Kanton eine Krankheitsstatistik beim Fuchs führt, registrierte im Jagdjahr 2018/19 unter 2’217 erlegten Tieren nur 39 kranke Füchse, also 1,76 Prozent. Knapp 98 Prozent waren gesund und wurden auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsorgt.

Was die Forschung zur Fuchsjagd zeigt

Seit über dreissig Jahren belegen mindestens 18 wildbiologische Studien, dass die Fuchsjagd Bestände weder dauerhaft senkt noch Krankheiten eindämmt. Frei werdende Reviere werden umgehend durch Zuwanderung besetzt, und bejagte Populationen reagieren mit höheren Geburtenraten. Im Bayerischen Nationalpark, wo Füchse nicht bejagt werden, liegt die Wurfgrösse bei rund 1,7 Welpen pro Füchsin, in intensiv bejagten Revieren etwa dreimal so hoch. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Diese Selbstregulation ist in einem eigenen Dossier ausführlich dokumentiert.

Auch das Gesundheitsargument hält der Prüfung nicht stand. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigte eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz um 35 Prozent gesteigertem Jagddruck schrumpfte der Bestand nicht, die Befallsrate stieg im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent. Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten. Hinzu kommt: Ein Fuchs vertilgt jährlich Tausende Mäuse, die wichtigsten Wirte für Zecken. Wer den Mäusejäger dezimiert, erhöht tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME.

Genf und Luxemburg liefern den Praxisbeweis

Der Kanton Genf hat die Milizjagd 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither regulieren professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Wildbestände, in der jüngsten Saison wurde kein einziger Fuchs zum Freizeitvergnügen erschossen. Das gesamte Wildtiermanagement kostet rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Die Biodiversität ist seit 1974 gestiegen, die Schalenwildbestände sind stabil, und die Wildschäden bewegen sich im langjährigen Mittel auf dem Niveau vergleichbarer Kantone mit Hobby-Jagd. Genau darauf verweist auch Gerber: «Genf macht ein hervorragendes und erfolgreiches Wildtiermanagement seit über 40 Jahren.»

Luxemburg schützt den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Eine Bestandsexplosion blieb aus, die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm sank sogar deutlich. Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit 1914 untersagt, ohne dass eine Tierart ausgestorben wäre. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei eine nicht übertragbare Ausnahme, lässt sich angesichts dieser Befunde nicht halten.

Teil einer schweizweiten Welle

Der Basler Vorstoss steht nicht allein. Beide Basel gehören zu den Revierjagdkantonen, in denen Jagdgesellschaften ihre Reviere pachten. Parallel zur Anfrage im Grossen Rat liegt der Baselbieter Regierung eine Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf vor, der in über zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse eingereicht hat. Das Amt beider Basel hat eine Stellungnahme für Juni 2026 angekündigt.

Andernorts ist die Reaktion der Behörden ernüchternd. Der Berner Regierungsrat lehnte am 6. Mai 2026 eine parteiübergreifende Motion ab, die einen wissenschaftlich begleiteten Verzicht auf die Fuchsjagd erproben wollte. Über das Geschäft entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Im Kanton Luzern wies die zuständige Kommission die Petition Wolfs ohne Anhörung ab. Die Frage, die Gerber in Basel stellt, bleibt damit so aktuell wie unbeantwortet: Erfüllt die Fuchsjagd überhaupt die Zwecke, die ihr zugeschrieben werden?

Fuchsjagd: Berner Regierung will Evidenz nicht prüfen

Der Berner Regierungsrat hat eine parteiübergreifend getragene Motion abgelehnt, die in einem begrenzten Gebiet wissenschaftlich erproben wollte, welche Folgen ein Verzicht auf die Fuchsjagd hätte.

Eingereicht wurde der Vorstoss am 3. Dezember 2025 von GLP-Grossrat Casimir von Arx, mitgetragen von Vertreterinnen und Vertretern aus SP, SVP, Grünen, EVP und FDP.

Gefordert wurde ein zeitlich befristeter, wissenschaftlich begleiteter Feldversuch: In einem geeigneten Gebiet sollte untersucht werden, wie sich ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Bejagung des Rotfuchses auf Fuchsbestand, Wildtiergesundheit, öffentliche Gesundheit, Artenvielfalt und Landwirtschaft auswirkt.

Der Anlass ist beträchtlich. In der Schweiz werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik üblicherweise zwischen 15’000 und 25’000 Rotfüchse pro Jahr geschossen, im Kanton Bern sind es zwischen 2’000 und 3’500 Tiere. Wie die «Berner Zeitung» Ende Oktober 2025 berichtete, landet der grösste Teil der rund 3’000 erlegten Berner Füchse anschliessend im Abfall.

Die treibende Kraft hinter dem Anliegen ist der Jurist Pascal Wolf, der in mehr als zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse, welche sich hauptsächlich auf die Hinterfragung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd konzentrieren, initiierte. Behörden wiesen diese bislang oft ab, zuletzt die zuständige Luzerner Kommission, deren Vorgehen wildbeimwild.com kritisch nachgezeichnet hat. Wolfs Engagement und die fachlichen Hintergründe sind ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Die Begründung des Regierungsrats

Der Regierungsrat beantragt mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Ablehnung. Seine Argumentation stützt sich nicht auf Daten, sondern auf die Systematik des Jagdrechts: Der Rotfuchs sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz eine jagdbare Wildtierart, sein Bestand sei im ganzen Kanton verbreitet und in keiner Weise bedroht. Einschränkungen der Bejagung liessen sich primär mit Artenschutz begründen, der hier nicht greife. Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die Wirkung eines Verzichts auf die Fuchsjagd wissenschaftlich zu untersuchen.

Bemerkenswert ist eine Passage, die der Regierungsrat selbst formuliert: Da nicht bedrohte Arten durch die Hobby-Jagd genutzt werden dürften, sei die Hobby-Jagd «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung ausgerechnet jenen Punkt, den die Hobby-Jagd in der Öffentlichkeit gewöhnlich bestreitet.

Der Kernwiderspruch

Genau hier liegt die Schwäche der Antwort. Die Motion fragte nicht, ob der Fuchs bedroht ist, sondern ob die Bejagung die ihr zugeschriebenen Zwecke überhaupt erfüllt. Diese Frage lässt der Regierungsrat unbeantwortet. Erstunterzeichner von Arx kritisiert denn auch öffentlich im Radio BeO, die Regierung gehe am eigentlichen Anliegen der Motion vorbei.

Die wissenschaftliche Ausgangslage ist dabei keineswegs offen. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Der Fuchsbandwurm lässt sich wirksam über Entwurmungsköder senken, während die Bejagung dafür als ungeeignet gilt. Fuchsbestände bleiben auch unter starkem Jagddruck stabil, weil Zuwanderung und höhere Reproduktion Verluste rasch ausgleichen. Den Rückgang seltener Arten führt die Forschung mehrheitlich auf Lebensraumverlust und intensive Landwirtschaft zurück, nicht auf den Beutegreifer Fuchs. Den Forschungsstand zum evidenzbasierten Fuchsmanagement hat wildbeimwild.com zusammengefasst.

Dass ein Verzicht praktikabel ist, zeigt der Blick über die Kantonsgrenze. Im Kanton Genf ist die Jagd für Privatpersonen seit 1974 verboten, jährlich finden lediglich bis zu zwanzig behördliche Spezialabschüsse statt. Luxemburg schont den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Auch innerhalb der Schweiz gibt es jagdfreie Räume: Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit der Gründung 1914 untersagt, der Fuchs wird dort wie alle anderen Arten vollständig geschont, und zahlreiche weitere Nationalparks in Europa handhaben es ebenso. Eine Bestandsexplosion, vermehrte Seuchen oder übermässige Schäden sind in keinem dieser Fälle eingetreten. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei nicht übertragbar, hält der Prüfung damit nicht stand. Mehr dazu im Dossier zur Selbstregulation von Wildpopulationen und im Beitrag über die Tierquälerei auf der Fuchsjagd.

Wenn die Jagd Krankheiten fördert

Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Gesundheitsargument der Hobby-Jagd. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigt eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz massiv intensivierter nächtlicher Bejagung auf rund 700 Quadratkilometern, bei der die Strecke um 35 Prozent stieg, schrumpfte der Fuchsbestand nicht. Die Befallsrate mit dem Parasiten kletterte im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent, während sie im Vergleichsgebiet stabil blieb. Die Studie trägt den bezeichnenden Titel «An inappropriate paradigm». Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten.

Auch bei Zecken spricht die Evidenz gegen den Abschuss. In Gebieten mit hoher Aktivität von Beutegreifern wie Fuchs und Steinmarder tragen Nager deutlich weniger Zecken, und diese sind seltener infiziert. Wer den Mäusejäger Fuchs dezimiert, erhöht damit tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME, deren Fallzahlen in der Schweiz zuletzt Höchststände erreichten. wildbeimwild.com hat aufgezeigt, wie Hobby-Jäger Krankheiten verbreiten und warum die Hobby-Jagd Krankheiten sogar fördert.

Die Brisanz ist hoch, denn die Schweiz ist beim Fuchsbandwurm ein europäischer Hotspot. Eine 2025 in «The Lancet Infectious Diseases» veröffentlichte Übersicht zählte für die Jahre 1997 bis 2023 europaweit 4’207 Fälle alveolärer Echinokokkose, rund 68 Prozent davon in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Pro Kopf liegt die Schweiz nach Litauen an zweiter Stelle. Ausgerechnet in dieser Lage auf eine nachweislich kontraproduktive Bejagung statt auf Entwurmung zu setzen, ist gesundheitspolitisch schwer zu begründen.

Patentkanton ohne Revierpflicht

Wichtig für die Einordnung: Bern ist einer von sechzehn Patentjagd-Kantonen. Wer ein Patent löst, darf im gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne Verantwortung für ein bestimmtes Revier zu tragen. Die Vorstellung, die Hobby-Jägerschaft erfülle mit dem Fuchsabschuss eine flächendeckende Pflegeaufgabe, lässt sich aus diesem System nicht ableiten.

Wie es weitergeht

Mit der Ablehnung durch den Regierungsrat ist das Geschäft nicht erledigt. Über die Motion entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Die parteiübergreifende Trägerschaft zeigt, dass der Rückhalt für eine faktenbasierte Überprüfung der Fuchsjagd auch ausserhalb klassischer Tierschutzkreise wächst.

Quellen

Hobby-Jäger an Zugs Jagd-Spitze: SVP wittert Amtsmissbrauch

Der Mann, der im Kanton Zug die Hobby-Jagd beaufsichtigen soll, jagt selbst, und genau diese Doppelrolle bringt ihm jetzt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein.

Eingereicht hat die Interpellation Philip C. Brunner, Fraktionspräsident der SVP im Zuger Kantonsrat.

Im Zentrum steht Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd im kantonalen Amt für Wald und Wild. Es ist nicht der erste Vorstoss gegen diesen Posten. Bereits 2024 monierte dieselbe Fraktion, Schlumpf sei ohne öffentliche Ausschreibung berufen worden, und zwar von seinem Parteikollegen und Vorgesetzten, dem Direktor des Innern Andreas Hostettler (FDP).

Der Vorwurf: Aufsicht über die eigene Hobby-Jagd

Brunner stört sich daran, dass Schlumpf für die Jagdaufsicht zuständig sei und zugleich selbst an der Hobby-Jagd teilnehme. Diese «Selbstbeaufsichtigung», so der SVP-Politiker, führe zu missbräuchlichem Verhalten. Konkret behauptet er, schriftliche Belege dafür zu haben, dass bei Schlumpfs Jagden auch Treiber ohne gültiges Jagdpatent mitgewirkt hätten. In Zug, einem reinen Patentjagd-Kanton, brauchen nicht nur die Schützinnen und Schützen, sondern auch die unbewaffneten Treiber einen gültigen Schein.

Für Brunner verschafft sich der Abteilungsleiter damit einseitige Privilegien, die bei anderen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern zu Bussen führen würden. Er spricht von «Amtsmissbrauch». Zusätzlich kritisiert er, dass Schlumpf regelmässig und ohne Bewilligung seinen Hund mit ins Büro bringe.

Die Direktion des Innern widerspricht

Der Kanton weist die Darstellung ungewöhnlich deutlich zurück, obwohl hängige Interpellationen normalerweise erst im Rahmen der formellen Regierungsantwort beantwortet werden. Laut einem Sprecher der Direktion des Innern liegt die Kontroll- und Bussenkompetenz nicht beim Abteilungsleiter, sondern bei den Wildhütern, die ausdrücklich nicht jagen dürften. Übrige Mitarbeitende des Amts dürften sich unter klar definierten Voraussetzungen beteiligen. Eine interne Weisung aus dem August 2025 regle die Rollen und den Umgang mit Interessenkonflikten.

Den Hauptvorwurf nennt der Sprecher nach aktuellem Kenntnisstand falsch. Schlumpf habe an zwei arbeitsfreien Nachmittagen mit gültigem Hochwildpatent an der Hochwildjagd teilgenommen. Anwesend gewesen sei eine Jagdlehrgängerin als Begleitperson ohne Patent, die er aber nicht betreut habe. Solche Begleitungen dienten der «Vermittlung jagdlicher Erfahrungen» und seien üblich und erlaubt. Beim Hund handle es sich um einen ausgebildeten Schweisshund für die Nachsuche verletzter Tiere, mit einer Bewilligung des Hochbauamts vom Juli 2024.

Der eigentliche Konflikt liegt tiefer

Ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen, müssen die Abklärungen zeigen. Bemerkenswert ist jedoch der Befund, der unabhängig vom Ausgang bestehen bleibt: An der Spitze der Zuger Jagdaufsicht steht ein Mann, der die Interessen der Hobby-Jägerschaft seit Jahren institutionell vertreten hat. Schon vor seiner Anstellung sass Schlumpf als «Vertreter der Jägerschaft» in der kantonalen Jagdkommission. Wer Wildtierbestände bewirtschaftet, Eingriffe plant und zugleich die eigene Tätigkeit kontrollieren soll, verkörpert einen klassischen Interessenkonflikt.

Selbst die entlastende Version des Kantons illustriert dieses Problem. Die für die Hobby-Jagd zuständige Behörde gibt jagdliches Wissen an Nachwuchskräfte weiter und beschreibt das als selbstverständlich. Genau dieses Muster, die enge personelle und kulturelle Verflechtung von Aufsicht und Hobby-Jagd, ist nicht auf Zug beschränkt. Vergleichbares ist etwa für die Jagdverwaltung St. Gallen dokumentiert, wo eine jagdnahe Stelle das Wolfsmanagement prägt, und grundsätzlich im Dossier zur Jäger-Lobby in der Schweiz. Dass die Politik die Hobby-Jagd schützt, ist dabei kein Zufall, sondern Teil desselben Systems.

Was eine glaubwürdige Aufsicht bräuchte

Eine Wildtierpolitik, die sich an Wissenschaft und Tierschutz orientiert, würde Interessenvertretung und Vollzug strikt trennen. Aufsicht, Bestandserhebung und Sanktionierung gehören in die Hände von Stellen, die personell nicht mit der Hobby-Jagd verbunden sind, wie das Dossier Hobby-Jäger regulieren, nicht die Beutegreifer ausführt. Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf, der die Jagd seit 1974 verboten hat und das Wildtiermanagement angestellten Berufs-Wildhütern überträgt. Das Genfer Modell ist kein folkloristischer Sonderfall, sondern ein über fünfzig Jahre erprobtes System mit hoher Artenvielfalt.

Die Frage nach der Neutralität der Zuger Jagdbehörde stellt sich derzeit besonders dringend. Der Kanton hat eine wissenschaftliche Abklärung zur Fuchsjagd eingeleitet, nachdem eine Petition deren biologische Grundlage in Zweifel gezogen hatte. Ob eine Behörde, die so eng mit der Hobby-Jagd verwoben ist, eine solche Prüfung unvoreingenommen führen kann, dürfte zu den wichtigsten offenen Fragen gehören, weit über die einzelne Personalie hinaus.

Lied: Der grüne Filz

Hobby-Jäger zu 11’200 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem sein Jagdhund vier Nachbarskatzen totgebissen hat

In Marburg in Hessen hat das Amtsgericht einen 78-jährigen Hobby-Jäger erneut verurteilt. Anlass des neuen Verfahrens war der Tod des Katers «Robin», der an Heiligabend 2024 vom Jagdhund eines Nachbarn getötet worden sein soll. Gegen den 78-Jährigen verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 11'200 Euro, also 80 Tagessätze, wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz.

Auch dieser Fall ist kein Einzelvorfall.

Kater «Robin» war nicht das erste Opfer von «Rufus», dem Deutsch-Drahthaar. Der Hund eines Marburger Jagdpächters hatte es offenbar auf die Haustiere der Nachbarin abgesehen: Vor Robin hatte Rufus bereits drei weitere Katzen der 78-jährigen Frau totgebissen. Schon 2025 stand der Hobby-Jäger deswegen vor Gericht. Gegen das damalige Urteil legte er Berufung ein. Sowohl das erste als auch dieses neue Urteil sind bisher nicht rechtskräftig.

«Aus dem Auto gesprungen»: Die Version des Hobby-Jägers

Vor Gericht schilderte der Hundeführer den tödlichen Vorfall an Heiligabend so: «Rufus» sei aus dem Auto gesprungen und plötzlich ohne Maulkorb losgerannt. Kater «Robin» sei in diesem Moment unter einem anderen Auto hervorgekommen, und der Hund sei nicht mehr zu halten gewesen.

Für das Amtsgericht war diese Darstellung kein Entlastungsargument, sondern das Kernproblem. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass bekannte Risiken stärker hätten abgesichert werden müssen. In der Verhandlung ging es unter anderem um einen möglichen Maulkorb oder eine frühere Sicherung des Hundes beim Transport. Entscheidend war für die Richterin nicht der Jagdtrieb des Tieres, sondern die Verantwortung des Halters. Weil die Gefahr bereits bekannt gewesen sei, seien zusätzliche Vorkehrungen nötig gewesen.

Mit anderen Worten: Wer weiss, dass sein Jagdhund Katzen reisst, und ihn trotzdem ohne Maulkorb aus dem Kofferraum lässt, nimmt den nächsten toten Kater billigend in Kauf.

Wenig Einsicht, viel Schadensbegrenzung

Der Verteidiger des Mannes erklärte, sein Mandant habe auf die früheren Vorfälle reagiert: Der Hund sei nur noch mit Leine auf dem Grundstück unterwegs und werde ansonsten im Haus gehalten. Ausserdem habe der Mann Zäune bestellt. Der Verteidiger wollte erreichen, dass der Hobby-Jäger lediglich verwarnt wird. Dem folgte das Gericht nicht.

Besonders pikant: Insgesamt soll der Hundehalter wenig Einsicht gezeigt haben. Laut einer Zeugin, die im Prozess aussagte, soll der Mann gesagt haben, er könne nichts dafür, wenn seine Nachbarin sich immer wieder eine neue Katze hole.

Die Schuld also nicht beim Halter, der seinen Hund nicht im Griff hat, sondern bei der Frau, die nach drei toten Tieren weiterhin nicht aufhört, Katzen zu lieben. Eine Argumentation, die die Haltung mancher Hobby-Jäger gegenüber dem Leben anderer Tiere recht präzise abbildet.

Kein Tierhalteverbot, aber ein deutliches Signal

Ein Tierhalteverbot verhängte das Gericht trotz der Verurteilung nicht. Nach Auffassung der Richterin sprechen die inzwischen getroffenen Massnahmen dagegen, dass sich ein ähnlicher Fall wiederholt. Für die betroffene Nachbarin ändert das wenig. Im Kern ging es im Verfahren nicht nur um eine Strafsache, sondern auch um den wiederholten Verlust mehrerer Haustiere. Ob der Beklagte auch gegen dieses Urteil Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.

Wenn der «gut abgerichtete» Jagdhund zum Killer wird

Der Fall reiht sich in eine lange Serie von Vorfällen ein, bei denen Jagdhunde ausser Kontrolle geraten, Haustiere reissen oder Nutztiere verletzen. Die Selbstdarstellung der Hobby-Jagd, wonach Jagdhunde besonders streng geprüft, brav und verlässlich seien, hält der Realität immer wieder nicht stand. Ein Deutsch-Drahthaar ist ein leistungsstarker Vorstehhund mit ausgeprägtem Beutetrieb. Wer ein solches Tier hält, übernimmt Verantwortung, und zwar für jedes einzelne Lebewesen, das in seine Reichweite kommt.

Dass es vier tote Katzen, zwei Gerichtsverfahren und eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe braucht, bis dieser Punkt ankommt, sagt mehr über die Hobby-Jagd-Kultur aus als jeder Imagefilm eines Jagdverbandes.

Lied:«Wenn die Hunde kommen»

Thurgau: Achter Reh-Wilderei-Fall in 17 Monaten

Die Kantonspolizei Thurgau meldet seit Januar 2025 bereits den achten Fall von Reh-Wilderei, zuletzt ein in Erlen verletzt verendetes Tier, das Stunden zuvor «unprofessionell und widerrechtlich» angeschossen worden war.

Am 5. Mai 2026 wurde im Garten einer Liegenschaft an der Hauptstrasse in Erlen ein totes Reh aufgefunden.

Die nachfolgenden Abklärungen der Kantonspolizei ergaben, dass das Tier mehrere Stunden zuvor an einem unbekannten Ort angeschossen worden war, dann verletzt geflohen war und schliesslich verendet war. Die Tat verstösst nach Mitteilung der Behörden gleich gegen drei Gesetze: das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz, namentlich gegen den Tatbestand der Tierquälerei.

Acht Fälle in siebzehn Monaten

Seit Januar 2025 ist dies bereits der achte dokumentierte Wilderei-Fall mit Rehen im Kanton Thurgau. Diese Frequenz lässt sich statistisch nicht mehr als Zufall einordnen, sie entspricht etwa einem aufgedeckten Fall alle zwei Monate, wobei die Dunkelziffer nach Einschätzung von Fachleuten erheblich höher liegt. Im selben Kanton wurden im Jagdjahr 2024 insgesamt 2’333 Rehe von der Hobby-Jägerschaft im Rahmen der regulären Hobby-Jagd erlegt. Die Reh-Wilderei findet also nicht in einem Vakuum statt, sondern in einem Umfeld, in dem das Schiessen auf Rehe administrativ und gesellschaftlich normalisiert ist.

Das Wort «unprofessionell» und seine Bedeutung

Die Kantonspolizei wählt in ihrer Mitteilung die Formulierung, das Tier sei «unprofessionell» geschossen worden. Damit beschreibt sie nicht nur einen unerlaubten Akt, sondern explizit auch ein mangelhaftes handwerkliches Niveau. Dieser Befund passt zur Einschätzung der IG Wild beim Wild, die in einer Untersuchung zum Schluss kam, dass die Hobby-Jägerschaft im Vergleich zu anderen Schützengruppen zu den schlechtesten gehört. Dass ein Tier nach einem Treffer verletzt flüchtet und Stunden später qualvoll verendet, ist nicht die seltene Ausnahme, sondern bei der Hobby-Jagd ein dokumentiertes strukturelles Problem.

Wer sind die Wilderer? Der Mythos vom Aussenseiter

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Wilderei häufig mit nächtlichen Aussenseitern in Verbindung gebracht. Die dokumentierte Aktenlage in der Schweiz zeigt ein anderes Bild. Im Prättigau klärte die Kantonspolizei Graubünden 2021 zehn Fälle auf, in denen ein einheimischer Hobby-Jäger seit 2014 regelmässig Gams- und Rehböcke sowie nicht jagdbare Kronenhirsche ausserhalb der Jagdzeit erlegt hatte. Im Kanton Jura wilderten vier Hobby-Jäger, darunter ein Hilfswildhüter, zwischen 2002 und 2006 insgesamt 138 Rehe, 36 Hasen, 12 Wildschweine und 11 Gämsen. Die Übergänge zwischen lizenzierter Hobby-Jagd und Wilderei sind in der Realität fliessend.

Strukturelles Kontrollproblem im Revierjagd-System

Der Kanton Thurgau gehört zu den Revierjagd-Kantonen, in denen die Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften verpachten. Die Kontrolle der Hobby-Jagd ist in diesem System strukturell befangen. In den meisten Kantonen sind es die Jagdverwaltungen selbst, also Behörden, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind, die Verstösse ahnden sollen. Die Wildhut, die im Feld kontrolliert, ist personell deutlich unterbesetzt. Auf Hunderte von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern kommen in vielen Kantonen nur eine Handvoll Wildhüterinnen und Wildhüter.

Das Genfer Modell als Gegenentwurf

Im Kanton Genf wurde die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither übernehmen professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die regulatorischen Aufgaben, die andernorts an die Hobby-Jagd delegiert sind. Die Soforttodrate professionellen Schiessens liegt mit rund 99,5 Prozent deutlich höher als jene der Hobby-Jagd. Mit einem solchen Modell wäre auch das Problem der Reh-Wilderei strukturell anders gerahmt: Wo es keine private Hobby-Jagd mit Pacht, Quoten und Streckendruck gibt, fehlen die wichtigsten Motive und Gelegenheiten der Wilderei aus der Hobby-Jägerschaft heraus.

Hinweise an die Notrufzentrale 117

Die Kantonspolizei Thurgau bittet die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen sowie Funde getöteter oder verletzter Wildtiere über die Notrufzentrale 117 zu melden. Jede Beobachtung kann ein Mosaikstein zur Aufklärung sein, eine Aufklärung, die in vielen anderen Schweizer Wilderei-Fällen aufgrund struktureller Schwächen scheitert.

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